Wir bitten alle Mitglieder um Kenntnisnahme der nachfolgenden Datenschutzordnung. Für Rückfragen stehen wir im Bedarfsfall gerne zur Verfügung.

 

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Vor- und Nachnamen, seine Adresse, seine Telefonnummer, seine Emailadresse, sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung (bzgl. Lastschriftverfahren) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

 

2. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von  Veranstaltungen in der Vereinszeitung sowie in der Presse und im Internet bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten (z.B. Name, Vorname, Alter) und Bilder veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied zukünftig eine weitere Veröffentlichung. Der Widerspruch ist an den Vorstand der Bergischen Juristengesellschaft e.V., Geschwister-Scholl-Platz 2, 42275 Wuppertal zu richten.

 

3. Der für die Veröffentlichung verantwortliche Vereinsvorstand ist dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, die durch die Umstände geboten erscheinen. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet) kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, ferner ist nicht garantiert, dass die Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können.

 

Datenschutzbeauftragter:

Eine Bestellung ist entbehrlich, weil die Vorgaben des Art. 37 DS-GVO dies für den Verein nicht fordern.